Jugendvollzug ist Erziehungsvollzug und hat das Ziel, dem jungen Gefangenen den Weg zu einem rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel aufzuzeigen. Als Mittel der Erziehung nennt das Gesetz an erster Stelle die Ordnung, d. h. dem Jugendlichen soll der Wert einer geordneten Lebensführung vermittelt werden. Er soll lernen, Konflikte sozialadäquat auszutragen und bei der Befriedigung seiner Bedürfnisse die der anderen zu achten. Durch geregelte Arbeit, schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung soll die Grundlage für eine geordnete und straffreie Lebensführung nach der Entlassung gelegt werden. Angebote zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit, der sportlichen Betätigung und seelsorgerischen Betreuung sind die weiteren Erziehungsmittel, die das Gesetz vorsieht.