Die Mitarbeiter aller Dienste an der Justizvollzugsanstalt Herford gestalten den Vollzug nach erzieherischen Gesichtspunkten. Nach dem Grundsatz "Grenzen setzen - Potentiale fördern" stellen wir die Regeln auf und geben den Gefangenen verbindliche Vorgaben. Die Behandlung der Gefangenen nach erzieherischen Gesichtspunkten erfolgt durch: 

- die berufliche Entwicklung der Gefangenen wird durch schulische und berufliche Ausbildung und durch Arbeit im Betrieb gefördert. Ausbildungsplätze werden angeboten und Gefangenen mit erheblichen Defiziten werden durch schulische Maßnahmen oder durch Arbeitstherapie gefördert.

- die persönliche Entwicklung wird durch angeleitete Freizeitgestaltung, Sport, psychosoziale Beratung, Einzel- und Gruppengespräche, Soziales Training und Psychotherapie durch die sozialtherapeutische Abteilung, der Behandlungsabteilung für nicht kooperative Gefangene und der Arbeitstherapie gefördert.

- die soziale Integration wird durch die Vermittlung und Aufrechterhaltung von persönlichen Beziehungen nach draußen, vor allem durch Brief-, Telefon- und Besuchskontakte, durch Urlaub aus der Haft sowie durch ehrenamtliche Betreuung, wie auch Sucht- und Schuldnerberatung gefördert.

Die Behandlung verfolgt primär das Ziel, den Gefangenen zur Übernahme sozialer Verantwortung zu befähigen, damit die sichere Unterbringung im geschlossenen Vollzug nicht länger erforderlich ist. Der Auftrag der Mitarbeiter  der Justizvollzugsanstalt Herford endet, wenn der Gefangene zur Fortsetzung der Erziehung in den offenen Vollzug verlegt oder ganz aus der Haft entlassen wird.