Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch. Unser Eingreifen in die Grundrechte und Persönlichkeitsrechte der Gefangenen ist durch die Notwendigkeit der Behandlung und Sicherung begründet und begrenzt. Wir betreuen und versorgen die Gefangenen in physischer und psychischer Hinsicht entsprechend unserem gesetzlichen Auftrag. Es ist auch unsere Aufgabe, die Gefangenen davor zu schützen, während der Inhaftierung selbst Opfer von Straftaten zu werden. Zur Aufklärung entsprechender Vorkommnisse setzen wir uns nachdrücklich ein.

 

Unsere Verhaltensgrundsätze im Umgang mit den Gefangenen lauten:

  • Wir sind höflich und achten die menschliche Würde
  • Wir geben ihnen klare und bestimmte Verhaltensanweisungen
  • Wir achten konsequent auf die Einhaltung der Regeln
  • Auf Fehlverhalten reagieren wir besonnen und entschieden
  • Wir übertragen ihnen Verantwortung und bringen ihnen Vertrauen entgegen
  • Wir kritisieren sie konstruktiv und angemessen, so dass sie aus ihren Fehlern lernen können
  • Erwünschtes Verhalten erkennen wir ausdrücklich an
  • Wir nehmen ihre körperlichen und seelischen Beschwerden und Bedürfnisse ernst
  • Wir gehen auf sie zu und unterstützen sie dabei, selbst Lösungen für ihre persönlichen Schwierigkeiten zu finden
  • Wir zeigen Verständnis für menschliche Schwächen