Logo Opferschutz

Bei der Gestaltung des Vollzuges sind die berechtigten Belange der Opfer von Straftaten zu berücksichtigen. Dem hohem Stellenwert des Opferschutzes gem. § 8 JStVollzG NRW wird auch mit dem § 116 StVollzG NRW "Auskünfte an Opfer" Rechnung getragen. 

 

Ansprechpartner für Opferschutz und Tatausgleich in der JVA Herford:

Herr Linnemann Tel. 05221 885-933
Frau Krasitski Tel. 05221 885-825


Email: opferschutz@jva-herford.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm