
Bei der Gestaltung des Vollzuges sind die berechtigten Belange der Opfer von Straftaten zu berücksichtigen. Dem hohem Stellenwert des Opferschutzes gem. § 8 JStVollzG NRW wird auch mit dem § 116 StVollzG NRW "Auskünfte an Opfer" Rechnung getragen.
Ansprechpartner für Opferschutz und Tatausgleich in der JVA Herford:
Herr Rudolf Kleibl (Leiter des Sozialdienstes)
Herr Benjamin Heger (Sozialdienst)
Email: opferschutz@jva-herford.nrw.de