Logo Opferschutz

Bei der Gestaltung des Vollzuges sind die berechtigten Belange der Opfer von Straftaten zu berücksichtigen. Dem hohem Stellenwert des Opferschutzes gem. § 8 JStVollzG NRW wird auch mit dem § 116 StVollzG NRW "Auskünfte an Opfer" Rechnung getragen. 

 

Ansprechpartner für Opferschutz und Tatausgleich in der JVA Herford:

Herr Rudolf Kleibl (Leiter des Sozialdienstes) 

Herr Benjamin Heger (Sozialdienst)

Email: opferschutz@jva-herford.nrw.de