Bei der Gestaltung des Vollzuges sind die berechtigten Belange der Opfer von Straftaten zu berücksichtigen. Dem hohem Stellenwert des Opferschutzes gem. § 8 JStVollzG NRW wird auch mit dem § 116 StVollzG NRW "Auskünfte an Opfer" Rechnung getragen.
Sie sind Opfer einer Straftat und möchten wissen, welche Rechte Sie haben?
Insbesondere Opfer von Gewalttaten oder Geschädigte, welche oftmals in einer besonderen Beziehung zu dem Gefangenen stehen, können den nachvollziehbaren Wunsch haben zu erfahren, ob und gegebenenfalls wann sie mit einer erneuten Begegnung mit dem Täter rechnen müssen. Daher können Sie auf schriftlichen Antrag beispielsweise Auskunft über die Inhaftierung sowie deren Beendigung oder über die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen erhalten.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat eigene zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten, kann Ihnen zudem auf schriftlichen Antrag mitgeteilt werden, über welche Vermögensverhältnisse ein Strafgefangener verfügt oder wo die Person plant, nach der Inhaftierung zu wohnen.
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafvollzug an. Diese Maßnahme richtet sich u.a. an Opfer oder deren Angehörige. Entscheidend sind der Wunsch der Beteiligten nach einer Vermittlung und das Vorliegen von Grundvoraussetzungen für einen Täter-Opfer Ausgleich.
Ansprechpartner für Opferschutz und Tatausgleich in der JVA Herford:
Herr Linnemann Tel. 05221 885-925
Frau Krasitski Tel. 05221 885-825
Email: opferschutz@jva-herford.nrw.de 
