Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

seit dem 01.03.2023 ist Kontaktbesuch von Gefangenen (d.h. auch Rechtsanwälte, Jugendgerichtshilfe, ehrenamtliche Betreuer, Polizei bei Vernehmungen u.ä.) wieder möglich.

Der Besuch ist auf drei Personen beschränkt. Ein Kind des Gefangenen oder ein Geschwisterkind im Alter bis zu 3 Jahren können als weitere Besuchsperson zugelassen werden. 

Es dürfen 15 € in Hartgeld für den Verzehr von Nahrungs- und Genussmittel mit zum Besuch genommen werden. 

Wir bieten weiterhin die Möglichkeit der Videotelefonie über den Messenger Dienst „Skype“  an.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Besuchsabteilung der JVA Herford unter 05221/885153.

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Video: Kontakt zu Gefangenen