Die Berufsausbildung ist ein Schlüssel zur Persönlichkeitsentwicklung, zur gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Existenz.
Die hier inhaftierten jungen Menschen sollen möglichst frühzeitig und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähig- und Fertigkeiten, ihrer gegebenenfalls vorhandenen Lebensplanung sowie ihres Entwicklungspotentials durch zielgerichtete Bildungsangebote dazu befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Um dem erzieherischen Auftrag des Jugendstrafvollzuges Rechnung zu tragen, werden den Jugendlichen je nach Entwicklungsstand differenzierte berufliche und schulische Angebote sowie Qualifizierungsmöglichkeiten unterbreitet, um ihnen die soziale Wiedereingliederung zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Das Risiko zur Begehung von neuen Straftaten und einer anschließenden Inhaftierung soll zudem nachweislich gemindert werden.