Der Vollstreckungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen.
Die JVA Herford ist nach dem Vollstreckungsplan Nordrhein-Westfalen sachlich zuständig für den Vollzug von:
- Jugendstrafe
- Freiheitsstrafe ( §114 JGG )
- Untersuchungshaft
( bei Jugendlichen und Heranwachsenden )
Die örtliche Zuständigkeit der JVA Herford erstreckt sich auf den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm mit den Landgerichtsbezirken Bielefeld, Detmold, Dortmund, Essen, Münster und Paderborn.